Das Amtsgericht Schweinfurt hat eine Frau verurteilt, weil sie ein Bild von Lauterbach gepostet hatte. Der Richter wertete das Bild als Darstellung des Hitlergrußes – und damit als Verbreitung verbotener NS-Symbole. Wenig überraschend kommt das Urteil, nach Schwachkopf- und Faeser-Meme, wieder einmal aus dem Oberlandesgericht-Bezirk Bamberg.

Nein, nein, nein, der vormalige Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (seit 2001 SPD, zuvor CDU) ist alles Mögliche, aber kein Hitler-Verehrer. Das wäre er selbst dann nicht, wenn er sich wie Hitler als Vegetarier outete oder einen Schäferhund, Hitlers Lieblingshund, besäße. Lauterbach ist auch kein Nazi, wenn er – gesten- und verschwurbelt wortreich wie immer – bei Reden und in Talkrunden mit seinen Armen herumfuchtelt und dabei für Sekunden auch den rechten Arm im 45-Grad-Winkel nach oben-vorne streckt. So geschehen unter anderem bei einer Rede, die Lauterbach am 22. Juni 2022 in Magdeburg vor lautstarken Verdi-Demonstranten aus dem Pflegebereich hielt. Siehe das Video dazu vor allem in den Sekunden 28 und 38. „So what”, wie nicht nur der Franke in Bamberg sagt.
Zur Posse wird Lauterbachs rechter Arm, wenn eine Frau aus Coburg (45) – gerichtsrelevant – fotografisch exakt den Moment einfängt und verbreitet, in dem Lauterbach den rechten Arm hebt und ins Publikum richtet. Dieser Post wurde im März 2024 in Verbindung mit Berichten über eine Querdenker-Kundgebung verbreitet. Dort hatte einer der Redner in erster Instanz eine Strafe erhalten, weil er beim Winken einen Hitlergruß gezeigt haben soll. Daraufhin setzt die Coburgerin das Lauterbach-Bild ab. Sie habe das Bild nicht verwendet, so die Frau, um einen Hitlergruß darzustellen, sondern um eine Gegenüberstellung mit der Darstellung eines Querdenker-Redners zu machen, der zuvor wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt sah das anders, nämlich als Verbreitung verbotener NS-Symbole. Sie beantragte gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) zunächst eine Strafe von 3.500 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Amtsgericht Schweinfurt hat die Frau aus Coburg nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Der Richter wertete das von ihr geteilte Bild von Ex-Gesundheitsminister Lauterbach als Darstellung eines Hitlergrußes und folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die ihren Internetauftritt übrigens mit folgendem „Bekenntnis“ überschreibt: „Justiz ist für die Menschen da.“ Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig.
Die stromlinienförmige Presse und die „Correctiv“-Moralwächter raunen freilich von mehr. Für die Würzburger „Mainpost“ (MP) ist die Coburgerin ohnehin eine „Querdenkerin“. Die MP schreibt unter anderem: Vor der Eingangstür hatten vor Verhandlungsbeginn gut 30 Personen aus dem Querdenker-Milieu Einlass gefordert, um dem Prozess beizuwohnen. Der Fall ist damit für die MP erledigt.
Bei solchen staatstragenden Aktionen kann „Correctiv“ nicht fehlen. Dort weiß man: „In Sozialen Netzwerken kursiert ein Bild von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, auf dem er angeblich den Hitlergruß zeigt. Doch aus dem Originalvideo geht hervor, dass Lauterbach während einer Rede lediglich gestikulierte und abwechselnd beide Arme hob, um sich an unterschiedliche Gruppen von Demonstrierenden zu richten.“ Danke „Correctiv“, da wäre man sonst nicht draufgekommen.
Immer vorne dran: Gerichte und Staatsanwaltschaften des OLG Bamberg
Es nicht ist nicht das erste Mal, dass Gerichte und (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaften des Oberlandesgerichtsbezirks (OLG) Bamberg als besonders dienstbeflissen auffallen. TE hatte bereits von mindestens zwei weiteren Gerichtspossen in diesem OLG-Bezirk berichtet.
Causa Habeck-„Schwarzkopf“/„Schwachkopf“-Meme:
Stefan Niehoff (64) hatte am 12. November 2024 im Morgengrauen eine Hausdurchsuchung der Kripo wegen Volksverhetzung über sich und seine Familie ergehen lassen müssen. Niehoff hatte das satirische Habeck-Meme im Juni 2024 gepostet bzw. retweetet, und Habeck hatte Strafanzeige (eine seiner rund 1.500 Strafanzeigen) erstattet. Anfang Juni 2025 wurde Niehoff schließlich in erster Instanz vom Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 825 Euro, verurteilt.
Causa „Faeser“-Meme „Ich hasse Meinungsfreiheit!“
Der Chefredakteur des Deutschland-Kurier, David Bendels, hatte im Februar 2024 auf der X-Seite eine satirische Fotomontage gepostet. Im Bild die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit dem Spruch „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ Bendels wurde dafür wegen „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ verurteilt. Am 7. April 2025 verurteilte das Amtsgericht Bamberg den Journalisten zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate ohne Bewährung gefordert.
Jaja, die Justiz im „Frei“-Staat Bayern „ist für die Menschen da“ und lässt sich hier von niemandem toppen.
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Wie im Dritten Reich. Justiz, Politik und Medien aus einem Guss.
Perfekt auf den Punkt! Jedem (auch dem Gericht) ist klar, dass es auch in diesem Fall um Kritik daran ging, dass Justiz/Medien/Politiker mit unterschiedlichen Ellen gemessen werden. Im Beispiel mit einem Bild, das eine komplett harmlose Situation zeigen, aber dem Abgebildeten (je nach Parteizugehörigkeit) etwas Radikales/Verbotenes unterstellt wird. Das Gericht hat mit seinem absurden Entscheid der Kritik dieser Frau ja sogar Recht gegeben. Wäre es ein AfD-Politiker käme es landauf landab in allen Medien und die Frau, die das Bild meldete, würde als Heldin gefeiert – genauso wie bei entsprechenden Aussagen, die man falsch verstehen möchte. Solche offensichtlich rein parteipolitisch… Mehr
Das Hakenkreuz ist am Himmel zu sehen Am sternklaren dunklen Nachthimmel zeigt sich nach Norden blickend imposant und mächtig das als „Großer Wagen“ benannte Sternbild, das zu den ganzjährig sichtbaren zirkumpolaren Sternbildern gehört. Verlängert man die „Hinterachse“ in etwa fünffach, so findet sich der Nordstern. Beim Umkreisen des Nordsterns bildet der „Große Wagen“ vier markante Stellungen, jeweils um 90 Grad verschoben, die um den 20./21.12. die Wintersonnenwende (längste Nacht), die Sommersonnenwende um den 20./21.6. (kürzeste Nacht) sowie die so genannten Taggleichen (Nacht- und Tag gleich lang) um den 20./21.03. sowie 20./21.06. anzeigen bzw. mit diesen übereinstimmen Wer diese Positionen erblickt… Mehr
Die haben doch nicht mehr alle! Darf man das überhaupt noch sagen?
Wenn das Bild laut Gericht die „Darstellung eines Hitlergrußes“ ist, dann geht das Gericht bei seiner Urteilsfindung davon aus, dass Lauterbach einen Hitlergruß gezeigt haben muss, denn sonst könnte die Geste ja nicht als solcher identifiziert werden und ihre Darstellung könnte insbesondere nicht strafbar sein. Folglich sieht es das Gericht als gegeben an, dass ein Hitlergruß erfolgt ist. Meiner Ansicht nach muss das zwingend zu einer Anklage gegen denjenigen führen, der den Hitlergruß ursprünglich gezeigt hat. Die Staatsanwaltschaft selbst, macht sich, sollte sie dieses Offizialdelikt nicht verfolgen, mithin zumindest einer Straftat selbst schuldig: Entweder Verfolgung Unschuldiger im vorliegenden Fall oder… Mehr
Wir merken uns: Karl Lauterbach mit ausgestrecktem rechten Arm ist also ein Nazi-Symbol – sagt ein Gericht. Unser Grundgesetz ist keinen Pfifferling wert, denn es garantiert gar nichts. lt. GG müssen Richter die solche Urteile fällen nichtt bestraft werden. Er kann bestraft werden, muss aber nicht. GG Art 34 Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Wenn es keine Fotomontage war gilt: GG Art. 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung… Mehr
„Es nicht ist nicht das erste Mal, dass Gerichte und (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaften des Oberlandesgerichtsbezirks (OLG) Bamberg als besonders dienstbeflissen auffallen. „
es sind also die Gerichte und Staatsanwaltschaften und NICHT die Richter und Richterinnen, die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen? Aha
Ist so wie Staats- /Behördenversagen und nicht Versagen von Politiker /Politikerinnen, Mitarbeiter in Behörden.
Schon praktisch, wenn Institutionen, Behörden die Verantwortung haben und nie die Menschen.
lesen sie doch das GG 😉
Ganz schün tricky unser Grundgesetz 😉
GG Art 34
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht,
so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft,
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.
Diesen Typen sollte man mal untersuchen ob er noch zurechnungsfähig ist, denn wer etwas wiedergibt, was andere verursacht haben kann doch nicht auf die eigene Rechnung gehen und so könnte man annehmen, daß es sich nicht um verirrte Gestalten handelt sondern um bewußte Unterstützer, um der gemeinsamen linken Sache entsprechenden Nachdruck zu verleihen und diese Art der Fremdbehandlung wiederspricht jeder Rechtsnorm, was sie wissen, aber völlig egal ist um eigene Ideale zu verteidigen. Das alles nimmt doch völlig über Hand und belegt im Grunde genommen, wo wir bereits angekommen sind und die Verbotsarie für alle Lebenslagen ist und war von… Mehr
Zumindest wissen wir jetzt, wo es eine unmißverständliche Sammelstelle von „dienstbeflissenen“ Richtern und Staatsanwälten gibt.
In Bamberg.
Bedauernswerte Menschen, die dort leben müssen.
Das OLG Bamberg kommt mir vor, wie ein Gerichtet aus Entenhausen. Wenn das nicht so unangenehm für die „TÄTER“ wäre, könnt man sich darüber totlachen und aus jedem dieser idiotischen Gags einen Sketch drehen. Der würde super bei den Zuschauern ankommt. Mit 100% Einschaltquote. Tut mir leid, aber diese Justiz hat jeglichen Respekt verloren und existiert nur noch aus Neo-Stasi- Gnaden. Aber für die Verurteilung von Gewaltverbrechern sind keine Ressourcen vorhanden. Das ist nicht mehr mein Deutschland und diese Urteile werden nicht in meinem Namen gefällt.
Freisler-like! Die deutsche Justiz – naja, ich sag jetzt mal lieber nix!
Die deutsche Justiz wird von Menschen getragen. Fehlerbehaftet ohne Ende. Sollte man sich dann nicht von ihr fernhalten?
Also ein Querdenker fuchtelt mit dem rechten Arm, jemand macht einen Screenshot, reißt das aus dem Kontext, der Querdenker bekommt eine Strafe, naja.
Lauterbach fuchtelt ähnlich mit dem rechten Arm, die Dame macht einen Screenshot, reißt dem aus dem Kontext und bekommt dafür eine Strafe, Lauterbach aber nicht.
Verstehe ich das richtig?
Eine Schlussfolgerung traue ich mich nicht zu ziehen.
Da zeichnen Sie ein Bild das jeder Beschreibung spottet. Schuld muß nachgewiesen und bewiesen werden. Dem Angeklagten und seiner Verteidigung stehen alle Rechtsmittel zur Verfügung. Es besteht Waffengleichheit. Diese scheitert zuweilen an der Wahrnehmungsfähigkeit und der Ausbildung und der Interpretationsfähigkeiten des Rechtsbeistandes und der weit verbreitetenden Ansicht, der Rechtsanwalt tut mehr als sie, als Beklagter. Sie sollten mehr daran arbeiten, diesen Vollversagern aus dem Weg zugehen.
Dazu kommt noch die Einschüchterung in der Presse und der Schock der Frau, wahrscheinlich zusätzlich durch Hausdurchsuchung gedemütigt, und dann erstmal einen Anwalt finden der auf sowas spezialisiert ist.
Wer immer noch nicht mitbekommen hat, dass hier mittlerweile in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird, schläft wohl nachts sehr friedlich.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man als Angeklagter/e den Richter und den Staatsanwalt als „befangen“ zurückweist? Geht da was?
Zur Zeit hilft es vielleicht nur noch, die ausländische Presse einzuschalten.
Sie müssen (selber vorurteilsfrei!) beweisen, daß es beim Richter an Objektivität mangelt.
Das ist zwar im Einzelfall schwierig, aber nicht unmöglich.
Es fragt sich nur, ob man das zeitlich und nicht zuletzt finanziell/administrativ auch durchhalten kann.
Deshalb auch mein Rat, sich nicht mit solchen Trivialitäten auseinander zu setzen. Insbesondere, wenn man selber gar nicht betroffen ist, wie in diesem Fall diese Frau.
Oder man schaut sich einfach mal den Film „Rosen für den Staatsanwalt“ an. Ein Lehrstück dafür, wie Justiz und nicht zuletzt der Mitbürger tunlichst nicht agieren sollte.
Auch, wenn dieser Film ein „Happyend“ hat 😉