In Berlin lässt sich ein Richter von „NGOs“ missbrauchen und wird damit selbst zum grünen No-Borders-Aktivisten. Andere Richter kritisieren aus der entgegengesetzten Richtung: Selbst zurückgewiesene Asylklagen führten meist nicht zu Abschiebungen, sagen sie. Der Staat präsentiert sich als ohnmächtig.

In Berlin hat ein grüner Verwaltungsrichter entschieden, dass drei Somalier nicht in Polen um Asyl bitten können. Das Ganze scheint ein abgekartetes Spiel zu sein, bei dem sich interessierte Anwälte einen verbündeten Richter gesucht haben, der dann ein Gefälligkeitsurteil ergehen ließ, behauptet NIUS. Die Kammer des Richters soll dabei nicht einmal für Fälle aus Somalia zuständig gewesen sein. Zuvor hatten laut dieser Quelle die deutsche Organisation „Pro Asyl“ und eine polnische „NGO“ die x-te Einreise der Somalier inszeniert und damit deren Zurückweisung provoziert. Daraufhin beantragte eine deutsche Anwältin, so heißt es, mit einer vorbereiteten Vollmacht der Migranten schriftlich Asyl für die Grenzübertreter.
Die Sache erinnert an den „modus operandi“ anderer „NGOs“, die im Mittelmeer Anrufe von Migranten entgegennehmen, um dann selbst beim Küstenschutz wegen einer angeblichen Seenot vorzusprechen. Die Behörden sollen damit zum Rechtsbruch oder zu dessen Akzeptanz animiert werden. Und jetzt könnte die „Seenot“ also an Land vorliegen sollen, weil der Innenminister Zurückweisungen nach Polen und Österreich angeordnet hat.
Heraus kommt dabei das viel besprochene „Asyl à la carte“. Die Migranten werden dabei zu „Dublin-Fällen“ umdeklariert, und so müssen deutsche Behörden wasserdicht nachweisen, welcher andere EU-Staat für die Migranten zuständig sei. Aber selbst wenn sich irgendein anderes Land als sicher zuständig erwiese und eine Rücküberstellung dorthin gelänge, werden die Migranten am Ende in vielen Fällen hierher kommen, weil Deutschland die günstigsten Voraussetzungen für eine Existenz als Antragsteller bietet. Dobrindt hat bei Maischberger von der „Magnetwirkung Deutschlands“ gesprochen, die „auch alle Nachbarländer“ belastet. Vor allem belastet sie aber natürlich Deutschland, auch wenn es nicht falsch ist, auch die europäische Solidarität anzusprechen.
Trotz verlorener Klage: Georgier und Türken bleiben
In Nordrhein-Westfalen sind Verwaltungsrichter wegen ganz anderer Dinge auf den Barrikaden. „Wir erleben es kaum, dass unsere Entscheidungen umgesetzt werden“, kritisierte der Düsseldorfer Gerichtspräsident Andreas Heusch bei der Vorstellung seiner Jahresbilanz 2024 im Mai. Es ging da um die so nötigen Folgen von Abschiebungsurteilen, die aber laut dem Verwaltungsrichter meist sehr kümmerlich ausfallen. „Wenn Urteile keine Wirkung haben, geht das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat verloren“, so Heusch weiter.
Erst im vergangenen August hat man in NRW eine neue „Asylkammer“ begründet – es ist die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Aber auch deren Urteile werden nicht eifriger umgesetzt als die der anderen Kammern. Nach Georgien etwa wird kaum abgeschoben, sagen die Richter – obwohl das Land von der Ampel zum sicheren Herkunftsland erklärt wurde, samt flankierendem Migrationsabkommen. Die vollziehbare Ausreisepflicht fast aller Kläger bewirkt hier aber gar nichts: Die Georgier bleiben. Gleiches gilt offenbar für Syrer, Afghanen und andere, wenn auch auf anderer Grundlage.
Genauso geht es mit den „erfolglosen“ türkischen Klägern. Auch sie sind laut WAZ erfolgreich im Bleiben. Das von den Regierenden immer wieder formulierte Ziel, die Masseneinwanderung zu begrenzen, wurde 2024 erneut nicht erreicht, so heißt es auch in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Abgeschoben würden nur die Fälle, die „leicht greifbar seien“. Hier fehlt es anscheinend an Know-How bei den Behörden. So schwer kann es nicht sein.
In diesem Jahr: Klagen verdoppeln sich
Und der Wachstums-Trend bei den Asylklagen setzt sich auch in diesem Jahr fort. Im ersten Quartal 2025 gab es mehr als 46.000 neue Klagen und Eilverfahren in Sachen Asyl bei den Gerichten. Das ist laut Bild ein Anstieg um 67 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zum Vergleich: 2023 gab es im ganzen Jahr 80.000 Klagen gegen Asylbescheide. 2022 waren es 67.000 gewesen – wiederum im ganzen Jahr. Nun erreicht die Zahl für ein Vierteljahr fast dieses Niveau.
Vielerorts haben sich die Asylklagen mehr als verdoppelt, etwa in Niedersachsen (+120 %), Schleswig-Holstein (+119 %), im Saarland (+110 %) und in NRW (+106 %), auch in Sachsen (+100 %). Und dabei war schon im letzten Jahr ein Höchststand erreicht, etwa in Nordrhein-Westfalen mit 26.500 asylrechtlichen Klagen. Das sind 72 Klagen pro Tag und mehr als 2.200 im Monat, nur in NRW. Und dieses Jahr also eine Verdoppelung, jedenfalls bezogen auf das erste Quartal. Welche Gerichte sollen da noch hinterherkommen? Wieviel Geld verschlingt dieser politik-gewollte Justiz-Moloch?
Die Ursache für den aktuellen Auflauf liegt im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Denn dort wird seit letztem Jahr schneller gearbeitet. Asylbescheide werden im Akkord ausgegeben, das war Nancy Faesers letzter Wunsch. Die Folge sind nun überlastete Gerichte mit immer mehr spezialisierten Asylkammern.
In Berlin schon 40 Kammern für Asylfragen
Am Verwaltungsgericht Berlin teilen sich inzwischen 40 Kammern die Zuständigkeit für Asylfragen auf, vom Jemen (1. Kammer) über Burkina Faso (4.) bis zur Ukraine (39.).Viele Länder beanspruchen aber mehrere Kammern für sich: Fälle aus Afghanistan finden in vier Kammern statt, für Syrien sind elf Kammern, für die Türkei sogar 17 Kammern zuständig. Zehn Kammern sind unter anderem für Ausländerrecht, 41 auch für Visumsrecht zuständig. Ein erheblicher Teil der Verwaltungsrichter beschäftigt sich hauptamtlich nur noch mit Asyl-, Visa- und anderen ausländerrechtlichen Fällen.
Manche der Fälle werden in Minuten entschieden. Andere können ein Gericht bis zu zwei Jahre beschäftigen, damit rechnet man in Thüringen in nächster Zukunft. Gegen jeden ablehnenden Bescheid kann viele Male geklagt und Einspruch eingelegt werden. Das Bamf listet allein sechs Klagewege auf, die ein Asylbewerber hier gehen kann, eingeschlossen Klagen beim EuGH in Luxemburg, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und beim Bundesverfassungsgericht – dieses aber erst nach Durchlaufen der drei Instanzen: Klage, Berufung und Revision.
Die Zahl der neu gestellten Asylanträge ist in diesem April leicht gestiegen, auf genau 10.930 neue Anträge. Es bleibt also dabei: Jeden Monat kommen tausende neue Fälle hinzu. Die Belastung auch der Gerichte mit Asylklagen wird folglich weiter zunehmen.
Überlaufene Ausländerämter sind Gefahrenorte
Auch Dublin-Klagen nahmen zu. Allein am Düsseldorfer Gericht gab es im letzten Jahr 2200 Eingänge dazu – also wohlgemerkt Fälle, in denen die Dublin-Entscheidung einer Behörde angezweifelt wird. Das könnte auch in Berlin noch kommen – mit den drei Somaliern, wenn man sie denn nach Polen zurückschicken will. Pro Asyl und Tarek Alaows haben die Kampagne vermutlich schon vorbereitet.
Und zu guter – oder eher schlechter – Letzt häufen sich auch die Untätigkeitsklagen gegen Ausländerämter, die unterbesetzt sind und daher bei Einbürgerungsanträgen nicht hinterherkommen. Das ist in der Tat ein besorgniserregender Trend, aber noch aus anderem Grund.
Bekannt ist ja, wie stark der Schlendrian in Ausländerämtern auch zu Kriminalität und Terrorismus in Deutschland beigetragen hat. In mehreren Fällen konnte detailliert nachvollzogen werden, dass die später zu Tätern gewordenen Ausländer längst deutschen Behörden (etwa auch dem Bamf) hätten auffallen müssen. Die Orte sind bekannt: Brokstedt, Solingen usw. – Weil das aber nicht geschah, geschahen die Terrortaten. Der deutsche Staat häuft hier Schuld auf sich, hat, pathetisch gesprochen, Blut an seinen Händen.
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In allen Armutsregionen des gesamten Planeten insbesondere Afrika Maghreb Region (Marokko, Tunesien, Algerien) und in islamischen Ländern wie Syrien Afghanistan sitzen 250 Mio arme Menschen auf gepackten Koffern und Taschen und warten auf Transporte nach Westeuropa insbesondere Germoney. Sie bezahlen horrende Summen an kriminelle Schleuser, die sie auf Land- und Wasserrouten nach Germoney bringen. Aus Humanitären Gründen sollte Deutschland mindestens pro Jahr 50 Mio Afrikaner und 50 Mio Menschen aus Islamischen Ländern wie Syrien Afghanistan aufnehmen und lebenslang versorgen mit Wohnung und Geld, also 100 Mio Menschen pro Jahr, plus Familien Nachzug ( bis zu 4 Frauen pro Mann, plus… Mehr
So ist es. Und wenn wir als Ur-Deutsche die kulturell bedingten Gewohnheiten der Zugereisten nicht gut finden, dann sind wir böse, böse, böse Rechte. Wir müssen uns eben den neuen Umständen anpassen und die uns fremde Kultur bedingungslos akzeptieren. Damit das alles dann nicht mehr so auffällt, werden die Migranten ganz schnell eingebürgert und damit ebenfalls zu Deutschen gemacht, denn dann kann und darf niemand mehr etwas dagegen sagen. Dann kann sich Jette auch völlig zu Recht hinstellen und behaupten, auch Deutsche stechen ihre Kinder und Frauen ab und dies wäre daher kein Thema von Migranten. So geht das im… Mehr
Es ließe sich ändern. Schaffen Sie in den „alten“ Bundesländern das Wahlrecht für Frauen jedweden Geschlechts ab.
„Abgeschoben würden nur die Fälle, die „leicht greifbar seien“.“ Das ist mir unklar. Jemand, welcher keinen geklärten endgültigen legalen Aufenthaltsstatus in einem Staatsgebiet hat, sollte sich nicht frei in diesem Staatsgebiet bewegen dürfen, ist also immer leicht greifbar.
Ja aber er bekommt ja Tipps von den üblichen Verdächtigen…Also wie „das dümmste wäre es, bei Ablehnung zuhause zu bleiben…“ etcpp
Solchen Richtern würde ich als Staat zur Anschauung in einem Brennpunktviertel wie Duisburg Marxloh eine unsanierte, an einen Problemmieter vermietete Eigentumswohnung für ein paar Jahre zum Nießbrauch überlassen. Das würde bei der Rechtsfindung nach ein paar Monaten helfen, da bin ich mir sicher.
„Das Ganze scheint ein abgekartetes Spiel zu sein, bei dem sich interessierte Anwälte einen verbündeten Richter gesucht haben, der dann ein Gefälligkeitsurteil ergehen ließ, behauptet NIUS.“ Nennt man das nicht Rechtsbeugung? So im Fall des geschassten Familienrichters aus Thüringen?
Gab’s da nicht schonmal einen Richter, der sich in vorheriger Absprache mit den Klägern einen Fall „auf den Tisch geholt“ hat? Stichworte Masken und Kindeswohl. Wurde wg. Rechtsbeugung verurteilt. Ahja, mein Fehler… für Linke gilt ja ein anderes Recht.
Das Vertrauen, speziell in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, habe ich schon lange verloren! Die Richter dort sind, zu einem großen Teil zumindest, durch die Exekutive korrumpiert. Das wurde doch spätestens in der Corona-Zeit deutlich.
Ich befürchte zumindest teilweise schon an der Uni…
Wieso müssen wir bei gescheiterter Abschiebung immer noch Versorgung leisten? Können wir sie nicht einfach, in den Zustand versetzen, wie sie gekommen sind? Dann würden sie schon weiterziehen.
Insbesonderen dürfen wir den Kindern – Ukrainer, Syrer, Afghanen – keine Perspektive eröffnen, hier zu bleiben. Ihre Länder brauchen Fachkräfte… Kinder müssen zuerst zurück, um Beziehung zum Land aufzubauen.
Wo ist Bivsi jetzt? Durfte die Familie hier bleiben, nachdem sie die Schule beendet hat?
Ich schau mir das jetzt noch ne Weile an und dann werde ich definitv Pläne machen, dieses Schmarotzerland zu verlassen. Als arbeitender Mensch, der am besten komplett von der Politik in Ruhe gelassen werden will, wird man hier nicht mehr glücklich.
Soll sich der Westen doch in den neuen Sozialismus stürzen. Es gibt noch Südamerika oder Asien, wo die Menschen dann doch noch etwas normal im Kopf sind. Gerade in Deutschland laufen mir zuviele Geisteskranke rum.
Sie haben Recht. Auch meine Gedanken. Aber leider ist dieser richtige Weg nicht jedem möglich. Gerade nicht, wenn die Eltern noch in Deutschland leben und pflegebedürftig sind (Pflegeheim). Die kann und wird keiner alleine in diesem kaputten Land lassen. Aber diese konsequente Entscheidung haben unsere Politdarsteller der letzten 18 Jahre mehr als verdient. Sollen Sie doch schauen wie sie ihre neue DDR 2.0 am kacken halten, wenn die immer weniger werdende, arbeitende Bevölkerung das Land verlässt. Hatten wir schon in der DDR. Und was kam dann? Richtig, die Mauer.
So weit die Füße tragen…Könnte schon in Polen oder der Slowakei angenehmer sein…Ansonsten 100% Zustimmung
Es bleibt dabei: Sind Sie erst mal hier, können sie machen, was sie wollen. Frei nach Marx: Dieser Staat ist, zumindest im Hinblick auf die Migrationspolitik, der „ideele Gesamttaugenichts“.
Asylindustrie. Sog NGOs, das sie nicht sind, sondern Vorfeldorgs der Regierung, Schlepperorgs, die ja am Tropf von Regierung und/oder Brüssel hängen. Die vorort sich notfalls als Journalisten tarnen, schon im Notfall neue Schlepperrouten auskundschaften. Die den Leuten vorort Rechts- und Verhaltenstipps stecken. Die Liste der Regpropagandaorgs ist lang: Rote Hilfe, Pro Asyl, medico international, reporter & ärzte ohne Grenzen, der Kreis der Erleuchteten ist groß…Das Personal agiert wie Schmarotzer. Nie was richtig zuende gelernt, nie richtig gearbeitet. Aber am schlimmsten sind die auf Listen der Linksextremisten und Alternativen stehenden bekannten Anwälte. Wer weiß wieviele es mittlerweile zu Richtern und Staatsanwälten… Mehr
Die Zuständigkeiten der beiden Kammern im Berliner Verwaltungsgericht kann man auch so sehen: Die 26. was für Asylverfahren, betreffen Länder wie Somalia und noch 2, 3 andere zuständig. Die 6. Kammer war für alles das zuständig, was nicht explizit anderen Kammern zugewiesen war.
Hier ging es bei den 3 Somalien aber NICHT um Asylverfahren, es ging um eine Verweigerung eines Verfahrens nach Dublin3. Also war Kammer 6 wahrscheinlich doch zuständig. Da könnte sich NIUS geirrt haben. Gebe ich nur zu bedenken…
Und ich gebe zu bedenken, GG §16a Abs. 2, warum wird dieser nicht angewendet? Gilt unser Grundgesetz nicht mehr?
Das ist doch genau die Krux. In dem Bechluss des Berliner VerwG steht „Die Bundesrepublik sei nach der Dublin-Verordnung der EU dazu verpflichtet, bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen (so genanntes „Dublin-Verfahren“)“. EU-Recht sticht nationales Recht. Jetzt erinnern wir uns an die Anfangstage der Merz-Regierung: Da wollte Merz plötzlich nichts mehr von einer Notlage wissen, die er gleich als Kanzler ausrufen würde. Stattdessen wurde nur auf Art 72 AEuV verwiesen, mehr nicht. Dort wird zwar der Begriff Notlage nicht… Mehr
Man wen interessiert denn diese Pinnenkackerei. Wo ein Wille ist ist auch ein Weg, so sind wir großgeworden. Wenn Helmut Schmidt den normalen Rechtsweg eingehalten hätte, wären viel mehr Menschen abgesoffen weil Amtswege mahlen langsam…uswusf…